24. April 2025
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Bericht zur neuen Zweitwohnungsteuer

Wangerland Einstimmig hat am Mittwochabend, 3.Juni, der Finanz- und Wirtschaftsausschuss der Gemeinde Wangerland dem Vorschlag der Verwaltung für eine neue Zweitwohnungssteuersatzung zugestimmt. Die Gemeinde war in Zugzwang geraten, da das Bundesverfassungsgericht die bisherige Erhebung für verfassungswidrig erklärt hatte und eigentlich bis zum 31. März eine Neuregelung vorgeschrieben hatte. Nach Ansicht der Bundesrichter verstoße die bisherige Erhebung gegen das Gleichheitsprinzip des Grundgesetzes.

Bisher wurde die Steuer aus der Jahresrohmiete aus dem Jahr 1964 und dem Preisindex für die Lebenshaltung errechnet. „Das geht so aber nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes nicht mehr“, machte Kämmerer Volker Osterkamp dementsprechend deutlich. Zukünftig wird sich die Steuer an verschiedenen Faktoren orientieren. „Dabei handelt es sich um das Baujahr, die Lage und die Ausstattung“, so Osterkamp weiter. Somit wird der Zweitwohnungsmietwert mit einem Faktor Immobilienalter, einem Faktor Lage und einem Faktor Ausstattung multipliziert.

Bezogen auf die Lage bedeutet das für Zweitwohnungen in Horumersiel, Schillig und Hooksiel beispielsweise einen Faktor von 1. „Da diese Wohnungen in Küstennähe liegen und dort auch als Ferienwohnungen vermietet werden können, haben sie natürlich einen höheren Faktor.“ Wohnungen in Minsen, Förrien oder Hohenkirchen weisen hingegen nur einen Faktor von 0,9 auf. Ähnlich verhält es sich mit dem Baujahr und der Ausstattung. Je neuer das Baujahr und je gehobener die Ausstattung, desto höher der Faktor. So zählen Zentralheizung mit zusätzlicher Fußbodenheizung und/oder Kamin, Terrasse, Balkon und ein niedriger Energiebedarf unter anderem zu einer überdurchschnittlichen Ausstattung (Faktor 1,2). „Für einige Wohnungsbesitzer wird das natürlich einen höheren Steuerbetrag bedeuteten, für andere einen niedrigeren“, sagte Wangerlands Bürgermeister, Björn Mühlena. Ausschlaggebend ist dann noch, ob die Wohnung ganzjährig selbst genutzt wird oder ob sie als Ferienwohnung an Gäste vermietet wird.

Die Herausforderung für Kämmerer Volker Osterkamp bestand im Übrigen darin, die Faktoren so zu wählen, dass sich die Steuereinnahmen durch die Neuregelung nicht reduzieren. Knapp 790 000 Euro nimmt die Gemeinde jährlich durch die Zweitwohnungssteuer ein. Zweitwohnungsbesitzer müssen nun aber keine Angst haben, dass sich ihre Steuerzahlung bereits in diesem Jahr erhöht. Die neue Satzung gilt zwar rückwirkend zum 1. Januar dieses Jahres, sie darf sich aber nicht nachteilig auf den jeweiligen Steuerschuldner auswirken. Aus diesem Grund ist in der Satzung auch eine Schlechterstellungsverbot verankert. Das bedeutet, dass die Steuer für 2020 auf den Betrag des Vorjahres (2019) begrenzt wird.

Quelle: Lokal26